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Datum:

26.04.2025

SKG DV im Kompetenzzentrum HUND SCHWEIZ


Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der SKG und findet jährlich statt. Stimmberechtigt sind die Ehrenmitglieder und die Delegierten der Sektionen. Die Zusammensetzung, Einberufung, Befugnisse, etc. der Delegiertenversammlung werden in den Statuten der SKG geregelt.

Anträge der Sektionen
Anträge der Sektionen sind dem Zentralvorstand der SKG bis zum 31. Dezember jeden Jahres schriftlich begründet einzureichen.

Einladung & Traktanden
Die Ehrenmitglieder, die Sektionen und die besonderen Vereinigungen erhalten für jede ordentliche und ausserordentliche Delegiertenversammlung, mindestens drei Wochen vorher, über ihren Präsidenten die Einladung mit der Traktandenliste.